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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Holsteinische Straße 48 | 12163 Berlin | Deutschland | info@hausmann.berlin

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Sprachliche Gleichbehandlung

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Form verwendet (z. B. „Auftraggeber“, „Handwerker“). Dies erfolgt ausschließlich aus Gründen der Vereinfachung und schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein. Die verkürzte Sprachform ist nicht diskriminierend gemeint.

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1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

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1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Hausmann Handwerksdienstleistungen Ivo Tobias Krist (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher (§â€¯13 BGB) oder Unternehmer (§â€¯14 BGB) ist.

1.2   Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossen werden.

1.3   Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.

1.4   Individuelle Vereinbarungen (inkl. Nachträge) haben Vorrang vor diesen AGB; sie bedürfen mindestens der Textform (z. B. E‑Mail).

 

2. Angebot und Vertragsschluss

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2.1   Der Vertrag wird durch die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots durch den Auftraggeber geschlossen.

2.2   Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist können sich Preise aufgrund von Materialkosten, Arbeitslöhnen oder anderen Faktoren ändern.

2.3   Bei telefonischen Absprachen kommt der Vertragsschluss erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

2.4   Die vereinbarten Leistungen richten sich abschließend nach dem Angebot. Zusätzliche Arbeiten oder unvorhergesehene Umstände werden separat abgerechnet.

2.5   Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen; der Auftragnehmer bleibt verantwortlicher Vertragspartner.

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3. Angebote über Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand (Stundenlohnarbeiten)

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3.1   Der Stundensatz für Leistungen nach tatsächlichem Aufwand sowie die Anfahrtspauschale ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht. Diese wird dem Auftraggeber im Zuge der Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellt.

3.2   Neben Stundensatz und Anfahrt können Rüstzeiten, die Nutzung von Großmaschinen/Sonderfahrzeugen sowie Be‑ und Entsorgungen zusätzlich anfallen und werden gesondert berechnet.

 

4. Angebote über Leistungen nach pauschalen Festpreisen

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4.1   Für fest definierte Leistungen wird ein pauschaler Festpreis angeboten. Grundsätzlich werden nur die im Angebot ausdrücklich aufgelisteten Leistungen erbracht.

4.2   Der Festpreis richtet sich nach den erfragten Rahmenbedingungen (u. a. Ausführungszeitpunkt, Art des Bauvorhabens, Zugänglichkeit, Abschluss des Vorgewerks). Rüstzeiten für Auf‑ und Abbau sind im Festpreis berücksichtigt.

4.3   Werden vereinbarte Rahmenbedingungen zu Beginn nicht vorgefunden, wird der entstehende Mehraufwand nach tatsächlichem, nachweisbarem Aufwand berechnet; zusätzlich fällt je notwendiger neuer Baustelleneinrichtung eine Pauschale gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht an.

4.4   Bei Festpreisen legt der Auftragnehmer die Reihenfolge der Arbeitsschritte fest. Arbeitsanweisungen werden ausschließlich durch die Vorgesetzten des Auftragnehmers erteilt; Ausnahmen gelten nur für Stundenlohnarbeiten mit Gegenzeichnung der Leistungsnachweise durch den Auftraggeber.

4.5   Treten Unwägbarkeiten im Verlauf der Arbeiten auf, werden diese durch Nachtrag geregelt und gesondert vergütet.

 

5. Anfahrt und Lieferwege

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5.1   Die Anfahrt zum Ort der Leistungserbringung wird gemäß Preisübersicht berechnet.

5.2   Der Auftragnehmer kann bei Liefer‑ und Beschaffungsfahrten Fahrtkosten erheben.

5.3   Bei Festpreisangeboten kann die Anfahrt bereits inbegriffen sein; maßgeblich ist das Angebot.

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6. Sonderzuschläge

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6.1   Für Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo–Fr 8–16 Uhr) können Sonderzuschläge gemäß Preisübersicht erhoben werden.
6.2
   Bei Bereitschafts‑/Abrufleistungen können Sonderzuschläge anfallen (vgl. Angebot).

6.3   Nebenabreden zu Sonderzuschlägen bedürfen mindestens der Textform.

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7. Rechnung und Zahlung

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7.1   Das Mindestauftragsvolumen beträgt eine Stunde pro eingesetztem Handwerker zuzüglich der Anfahrtspauschale.

7.2   Nach der ersten vollen Stunde erfolgt die Abrechnung in Halbstunden-Schritten, sofern der Zeitaufwand über eine Stunde hinausgeht.

7.3   Bei Auftragsbeginn wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 % des Auftragswertes fällig. Weitere angemessene Abschlagszahlungen können je nach Fortschritt der Arbeiten verlangt werden.

7.4   Sammelrechnungen für mehrere Aufträge sind möglich. Sie werden spätestens am Monatsende oder bei Erreichen einer Rechnungssumme von 1.000,00 € netto erstellt.

7.5   Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht.

7.6   Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Bei Mängeln darf der Einbehalt höchstens das Doppelte des Wertes der Nachbesserung betragen. Der Restbetrag bleibt sofort fällig.

7.7   Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten für den entstandenen Sachaufwand in Höhe von 3 € je Mahnung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist.

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8. Ausführung

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8.1   Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken verschiedener Gewerke zu koordinieren.

8.2   Die Arbeiten sind nach den vereinbarten Fristen zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. Ein Bauzeitplan ist nur verbindlich, wenn er vor Arbeitsbeginn ausdrücklich vereinbart wurde.

8.3   Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von zehn Werktagen abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme und wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

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9. Haftung, höhere Gewalt

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9.1   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die ordnungsgemäße Erfüllung erforderliche Sorgfalt bei der Ausführung des Auftrags stets einzuhalten.

9.2   Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er jedoch nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3   Eine Haftung für Schäden, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen. 

9.4   Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten zu erfüllen, insbesondere verpflichtet der Auftraggeber sich, die abgesprochenen Rahmenbedingungen zu stellen und den Auftragnehmer bei Änderungen frühzeitig zu informieren.

Bei Nichterfüllung des Auftrages haftet der Auftragnehmer nicht, wenn die Nichterfüllung auf einem von ihm nicht zu vertretenen Grund beruht, der den Auftragnehmer daran hindert, seine Verpflichtungen aus der vertraglichen Vereinbarung zu erfüllen. Solche Ursachen stellen jegliche Arten von höherer Gewalt dar, wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen und gesetzliche Anordnungen. In solchen Fällen wird ein neuer Termin zur Auftragserfüllung vereinbart.

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10. Widerrufsrecht für Verbraucher

 

10.1  Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§â€¯312g, 355 BGB, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

10.2  Verlangt der Verbraucher die Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat er bei Widerruf Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zu leisten. Ist die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht.

10.3  Das Muster-Widerrufsformular ist auf unserer Website unter www.hausmann.berlin/widerruf verfügbar. Widerrufe sind zu richten an:
Hausmann Handwerksdienstleistungen Ivo Tobias Krist, Holsteinische Straße 48, 12163 Berlin, E-Mail: info@hausmann.berlin

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11. Eigentumsvorbehalt und Entsorgung

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11.1  Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11.2  Entsorgungen von Bauschutt, Verpackungen oder Sonderabfällen werden nach Aufwand oder pauschal gemäß Preisübersicht berechnet.

11.3  Nicht vereinbarte Entsorgungsleistungen sind keine Nebenpflicht des Auftragnehmers.

 

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12. Datenschutz

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12.1  Im Rahmen der Leistungserbringung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers erhoben und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist oder gesetzlich erlaubt.

12.2  Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

12.3  Die Daten werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

12.4  Alle Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hausmann.berlin/datenschutz.

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13. Schlussbestimmungen und Vertraulichkeit

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13.1  Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens die Textform.

13.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Zur Ausfüllung von Lücken gelten die Regelungen, die die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen vereinbart hätten.

13.3  Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.4  Angebote und Unterlagen sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

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Stand ist Januar 2026

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