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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lichtenrader Damm 87 | 12305 Berlin | Deutschland | info@hausmann.berlin

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Hausmann Handwerksdienstleistungen Ivo Tobias Krist (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.

1.2 Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossen werden.

1.3 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag wird durch die Annahme eines von dem Auftragnehmer erstellten Angebotes durch den Auftraggeber geschlossen.

2.2 Dabei richten sich die vereinbarten Leistungen nach einem von dem Auftragnehmer aufgestellten Angebot, dieses ist bis zu 6 Wochen gültig. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraumes an, verfällt das Angebot. Auf Anfrage des Auftraggebers kann jedoch ein neues Angebot durch den Auftragnehmer erstellt werden.

2.3 Bei telefonischen Absprachen kommt der Vertragsschluss erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer im Anschluss an das Telefonat zustande.

2.4 Die Leistungen werden je nach Vereinbarung nach einem pauschalen Festpreis oder nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

3. Angebote über Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand

3.1 Der Stundensatz für Leistungen, die nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden, sowie die Anfahrtspauschale können der aktuellen Preisübersicht entnommen werden. Diese wird dem Auftraggeber im Zuge der Vertragsverhandlungen durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

3.2 Neben dem in der Preisübersicht enthaltenen Stundensatz und der Anfahrtspauschale, können ggf. zusätzlich Kosten für die Rüstzeit, die die Nutzung von Großmaschinen oder Sonderfahrzeugen sowie Be- und Entsorgungen anfallen.

 

4. Angebote über Leistungen nach pauschalen Festpreisen

4.1 Im Vorfeld wird ein Angebot über bestimmte Leistungen nach einem pauschalen Festpreis erstellt. Grundsätzlich werden nur die im Vorfeld vertraglich vereinbarten Leistungen, welche ausdrücklich im Angebot aufgelistet sind, erbracht. Fallen darüber hinaus weitere Leistungen an, die ausdrücklich durch den Auftraggeber gewünscht sind, werden diese nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

4.2 Der Festpreis richtet sich nach den von dem Auftragnehmer erfragten Rahmenbedingungen. Diese beinhalten unter anderem den Ausführungszeitpunkt, die Art des Bauvorhabens und die Sicherstellung durch den Auftraggeber, dass das vorherige Gewerk abgeschlossen und mit den vereinbarten Leistungen begonnen werden kann etc. Des Weiteren sind im Festpreis auch die Rüstzeiten für den Auf- und Abbau berücksichtigt.

4.3 Sollten zu Beginn der Arbeiten die vereinbarten Rahmenbedingungen nicht vorgefunden werden, so wird dem Auftraggeber der daraus entstandene Mehraufwand in Rechnung gestellt. Grundlage für die Berechnung ist sodann der tatsächliche und nachweisbare Aufwand und eine pauschale von 89,00 € netto für jede von dem Auftragnehmer unverschuldete notwendige neuerliche Baustelleneinrichtung.

4.4 Bei Festpreisen obliegt es der Garth & Krist GbR die Reihenfolge der Arbeitsschritte selbst festzulegen. Nur so kann die für den Festpreis notwendige Effizienz der Arbeiten gewährleistet werden. Das Personal des Auftragnehmers ist gehalten Arbeitsanweisungen ausschließlich von den Vorgesetzten anzunehmen, es sei denn es handelt sich um eine vom Auftraggeber beauftragte Stundenlohnarbeit. Die Nachweise darüber hat der Auftraggeber dem Mitarbeiter unverzüglich gegenzuzeichnen.

4.5 Sollten sich im Verlauf der Arbeiten des Auftragnehmers Unwägbarkeiten ergeben, so wird dieser Umstand gemeinsam mit dem Auftraggeber begutachtet und in einem Nachtrag für zusätzliche Leistungen versehen.

 

5. Anfahrt, Lieferwege

5.1 Die Anfahrt zum Ort der Leistungserbringung wird durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Die Kosten können der aktuellen Preisübersicht entnommen werden (vgl. Ziff. 3).

5.2 Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei Lieferwegen sowie anderweitigen Fahrtwegen, insbesondere für die Besorgung weiterer Arbeitsmaterialien, anfallende Fahrtkosten zu erheben.

5.3 Bei Angeboten über Leistungen nach pauschalen Festpreisen kann der Anfahrtsweg schon inbegriffen sein.

6. Sonderzuschläge

6.1 Bei Leistungen die außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr) erfolgen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, einen Sonderzuschlag zu erheben. Diese können der aktuellen Preisübersicht entnommen werden (vgl. 3.1).

6.2 Bei Leistungen, die auf Abruf erfolgen sollen, d.h. der Auftragnehmer befindet sich in stetiger Bereitschaft, können Sonderzuschläge anfallen. (Diese sind dem Angebot zu entnehmen)

6.3 Nebenabreden zu den Sonderzuschlägen sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftform.

7. Rechnung, Zahlung

7.1 Das Mindestauftragsvolumen pro Auftrag beträgt 1 Stunde pro Handwerker zzgl. der Anfahrtspauschale (Ziff. 5). Sofern weitere Handwerker erforderlich sein sollten, erfolgt die Abrechnung über den vorher vereinbarten Stundensatz.

Bei Aufträgen mit einem Zeitaufwand, welcher die 1 Stunde überschreitet, erfolgt die Abrechnung halbstündig mit dem vorher vereinbarten Stundensatz.

7.2 Für Aufträge über ein Auftragsvolumen von 1000,00 € netto gilt folgendes:

Unmittelbar bei Arbeitsbeginn werden 25% des Auftragswertes als Vorauszahlung in Rechnung gestellt.

7.3 Bei mehreren Aufträgen über einen längeren Zeitraum hinweg können Sammelrechnungen erstellt werden. Diese erfolgen spätestens am Ende eines Monats oder ggf. bereits bei Erreichen einer Rechnungssumme von 1000,00 € netto.

7.4 Handwerksrechnungen sind per Gesetz sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer Schriftform und sind jeweils nur für die konkret vereinbarten Rechnungen gültig. Hierüber gilt Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Die sofortige Zahlung ist erfüllt, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.

7.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig sind. Bei Mängeln darf der Rechnungseinbehalt den zweifachen Wert zur Nacharbeitung nicht überschreiten. Der Rechnungsbetrag abzgl. dieses Mängelbetrags inkl. des Druckzuschlags ist weiterhin sofort zur Zahlung fällig.

7.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder zu erbringen, wenn dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich mindern und durch welche die Bezahlung gefährdet wird.

7.7 Storniert der Auftraggeber einen mit dem Auftragnehmer vereinbarten Termin, so hat er 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen, sofern die Stornierung spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch eine Erklärung in Textform bei dem Auftragnehmer eingeht. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin so hat der Auftraggeber die vollständige Vergütung an den Auftragnehmer zu zahlen.

Bei Änderungen des Leistungsumfangs hinsichtlich einer Minderung des Aufwands (z.B. Wegfall bestehender Aufgaben), sind die Regelungen zur Stornierung nach Ziff. 7.6 zu beachten.

8. Ausführung

8.1 Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmen zu regeln.

8.2 Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitplan enthaltene Einzelfristen sind nur als wirksam anzusehen, wenn diese vor Arbeitsbeginn ausdrücklich vereinbart wurden.

9. Haftung, höhere Gewalt

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistung erforderliche Sorgfalt bei der Ausführung des Auftrages stehts einzuhalten und zu berücksichtigen.

9.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer wesentlichen Verletzung einer Vertragspflicht beruhen und welche er zu vertreten hat. Bei einem Schadensfall, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, übernimmt dieser keine Haftung.

9.3 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer nicht für Schäden verantwortlich, die durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, welche durch den Auftraggeber gesondert beauftragt wurden, entstanden sind. 

9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten zu erfüllen, insbesondere verpflichtet der Auftraggeber sich, die abgesprochenen Rahmenbedingungen zu stellen und den Auftragnehmer bei Änderungen frühzeitig zu informieren.

9.5 Bei Nichterfüllung des Auftrages haftet der Auftragnehmer nicht, wenn die Nichterfüllung auf einem von ihm nicht zu vertretenen Grund beruht, der den Auftragnehmer daran hindert, seine Verpflichtungen aus der vertraglichen Vereinbarung zu erfüllen. Solche Ursachen stellen jegliche Arten von höherer Gewalt dar, wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen und gesetzliche Anordnungen. In solchen Fällen wird ein neuer Termin zur Auftragserfüllung vereinbart.

10. Datenschutz

10.1 Im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers erhoben und verarbeitet, soweit diese hierfür erforderlich sind und die Datenverarbeitung durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

10.2 Die personenbezogenen Daten werden vertraulich, sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

10.3 Weitere Informationen bzgl. des Datenschutzes sind auf unserer Internetseite zu finden: https://www.hausmann.berlin/datenschutz

11. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

11.1 Jegliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Form.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, oder in Folge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich der Auftragnehmer und Aufraggeber darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt bleiben und folglich ihre Wirksamkeit behalten.

11.3 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, oder durch Unwirksamkeit oder Nichtigkeit Regelungslücken entstehen, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck der AGB vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

11.4 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung ergeben, unterliegen deutschem Recht.

11.5 Der Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin.

Stand ist Juli 2022

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